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Open-Access-Publikationsfonds

Die TUM strebt eine möglichst hohe Open-Access-Quote an und unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv beim Open-Access-Publizieren. Eine Maßnahme ist der Open-Access-Publikationsfonds, über den TUM-Angehörige Publikationszuschüsse für wissenschaftliche Artikel beantragen können.

Die TUM hat von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Mittel aus dem Förderprogramm Open-Access-Publikationskosten für die Jahre 2025 bis 2027 bewilligt bekommen. Auf dieser Grundlage wird der Open-Access-Publikationsfonds der TUM finanziert, der Universitätsangehörige bei der Publikation in Open-Access-Zeitschriften finanziell unterstützt. Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, kann ein Publikationszuschuss von maximal 1.000 € pro Artikel beantragt werden. Unser Open-Access-Team verwaltet den Fonds.

Förderbedingungen

Damit ein Artikel durch den Open-Access-Publikationsfonds der TUM gefördert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Corresponding Author ist Mitglied der TUM und hat im Artikel die TUM als Erstaffiliation angegeben. Die TUM Publikationsrichtlinie ist zu beachten.
  • Der Artikel erscheint in einer reinen Open-Access-Zeitschrift, die nicht durch Publish-&-Read-Verträge der TUM abgedeckt ist.
  • Die Zeitschrift ist zum Zeitpunkt der Publikation im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet.
  • Es handelt sich um einen Forschungsartikel, d.h. einen Artikel, welcher wissenschaftliche Erkenntnisinhalte transportiert. Zulässige Artikeltypen sind z.B. Research Article, Original Paper, Review Article, Brief Communication. Non-Research Article wie Editorials, Letters, Comments sind nicht förderfähig.
  • Der Artikel ist unter einer CC BY Lizenz veröffentlicht.
  • Das Publikationsdatum des Artikels ist ab dem 1. Januar 2025.

Förderantrag für Publikationszuschuss

Für Artikel, die den Förderbedingungen entsprechen, gewährt der Open-Access-Publikationsfonds einen Publikationszuschuss von maximal 1.000 € pro Artikel. Bitte beantragen Sie den Publikationszuschuss erst nach der Publikation des Artikels. Verwenden Sie dafür bitte das folgende Webformular:

Förderantrag stellen

Rechnungsabwicklung und Erstattung

Die Erstattung des Publikationszuschusses aus dem Open-Access-Publikationsfonds erfolgt in zwei Schritten:

  1. Zunächst muss die Rechnung des Verlags über die gesamten Open-Access-Kosten vom Corresponding Author oder der jeweiligen Einrichtung (z.B. Lehrstuhl, Professur, Institut) beglichen werden.
  2. Anschließend wird der bewilligte Zuschuss ausgezahlt. Bitte beachten Sie: Die Erstattung wird aus steuerrechtlichen Gründen direkt an die Einrichtung ausgezahlt, nicht an Privatpersonen.

Weitere Fördermöglichkeiten für Open-Access-Publikationen

Neben dem Open-Access-Publikationsfonds können TUM-Angehörige alternativ von weiteren Publikationsoptionen für Open-Access-Publikationen profitieren:

CC BY Lizenz für Open-Access-Artikel

Für die Förderung durch den Open-Access-Publikationsfonds der TUM ist die Veröffentlichung unter einer Creative Commons CC BY Lizenz obligatorisch.

Darüber hinaus empfehlen wir, Ihre Open-Access-Artikel in wissenschaftlichen Zeitschriften, wann immer möglich, unter CC BY zu veröffentlichen und die Lizenzkomponente „Non Commercial“ (NC) zu vermeiden. Weitere Informationen zu den Vorteilen der CC BY Lizenz für wissenschaftliche Publikationen finden Sie auf der Webseite des DEAL-Konsortiums. Eine ausführliche rechtliche Einordnung bietet der Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen.

Support

Für Fragen zu Open Access oder zur Open-Access-Publikationen wenden Sie sich bitte an unser Team Open Access:

open-access@ub.tum.de